Drucken

Die vereinfachte Definition von Reha-Sport bedeutet:zertifiziert

„Mit sportlichen Mitteln die Gesundheit verbessern“

Wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben sie einen Rechtsanspruch auf Reha-Sport.

Rechtsanspruch deswegen, weil es einen Rahmenvertrag zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und unserem Verband, dem Deutschen Behinderten- und Rehasportverband gibt, in dem alles was den Reha-Sport angeht geregelt ist.
Wenn Sie z. B. Diabetiker sind, dann stehen Ihnen 50 Übungseinheiten zu, bei Herzproblemen 90 Übungseinheiten und bei schwerwiegender Erkrankung 120 Übungseinheiten.      

Da die Krankenkassen zu 100% die Kosten des Reha-Sports übernehmen, müssen alle Gruppen zertifiziert und die Übungsleiter lizensiert sein, d.h. die Übungsleiter müssen ihre Qualifikation durch jährliche Fortbildungsmaßnahmen nachweisen, um ihre Lizenz erneuern zu können.

Der Reha-Sport wird vom Hausarzt verordnet, der auch die Formulare hierzu vorrätig hat, so das sogenannte "Formblatt 56". Auf ihm trägt ihr Arzt die Diagnosen ein und auf der Rückseite unten bestätigt die Krankenkasse, dass sie die Kosten übernimmt.


Unsere Sportangebote im Bereich Reha Sport: